GÖLZ BESTATTUNGEN
Inhaber Katja Raible und
Stefan Raible
Oststraße 62
71638 Ludwigsburg
Telefon 0 71 41 / 87 11 22
(jederzeit erreichbar)
Telefax 0 71 41 / 8 16 32
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Öffnungszeiten:
Mo. - Fr. 9:00 - 12:00 und
13:30 - 16:30 Uhr
RAIBLE BESTATTUNGEN
Inhaber Katja Raible und
Stefan Raible
Schafbergstraße 16
70806 Kornwestheim
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Mo. - Fr. 8:00 - 12:00 und
13:30 - 16:30 Uhr


Erbrecht
Das Erbrecht regelt in den §§ 1922 bis 2385 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB Fünftes Buch V, Erbrecht) die Fragen, wem das Vermögen (aber auch Schulden) einer Person nach ihrem Tode zufällt, was damit zu geschehen hat und wer für die Nachlassverbindlichkeiten haftet. Wenn jemand stirbt, ohne ein Testament verfasst zu haben, tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Erbberechtigt sind dann: der überlebende Ehegatte sowie Erben der ersten Ordnung, das sind die Kinder, Enkel und Urenkel.
Die gesetzliche Erbfolge
Sofern kein rechtsgültiges Testament vorliegt, regelt die gesetzliche Erbfolge die Verteilung des Vermögens des Verstorbenen. Die gesetzliche Erbfolge wird folgendermaßen unterteilt:
Erben erster Ordnung sind:
Kinder, Enkel, Urenkel etc.Erben zweiter Ordnung sind:
Vater, Mutter, Schwester, Bruder, Neffe, Nichte, Großneffe etc.Erben dritter Ordnung:
Großvater, Großmutter, Onkel, Tante, Cousine etc.Erben vierter Ordnung:
Urgroßvater, Urgroßmutter, Großonkel etc.
Gesetzliches Erbrecht des Ehegatten
Der überlebende Ehegatte des Erblassers ist neben Verwandten der ersten Ordnung zu einem Viertel, neben Verwandten der zweiten Ordnung oder neben Großeltern zur Hälfte der Erbschaft als gesetzlicher Erbe berufen. Treffen mit Großeltern Abkömmlinge von Großeltern zusammen, so erhält der Ehegatte auch von der anderen Hälfte den Anteil, der nach § 1926 den Abkömmlingen zufallen würde. Sind weder Verwandte der ersten oder der zweiten Ordnung noch Großeltern vorhanden, so erhält der überlebende Ehegatte die ganze Erbschaft.
Eine umfassende Broschüre zum Thema Erben und Vererben erhalten Sie beim:
BMJ Bundesministerium der Justiz,
Mohrenstraße 37, 10117 Berlin Telefon: (030) 18 580 – 0,
Telefax: (030) 18 580 - 95 25 Web: www.bmj.de




