GÖLZ BESTATTUNGEN

Inhaber Katja Raible und
Stefan Raible
Oststraße 62
71638 Ludwigsburg

Telefon 0 71 41 / 87 11 22
(jederzeit erreichbar)
Telefax 0 71 41 / 8 16 32
info@bestattungen-goelz-raible.de

Öffnungszeiten:
Mo. - Fr. 9:00 - 12:00 und
13:30 - 16:30 Uhr

RAIBLE BESTATTUNGEN

Inhaber Katja Raible und
Stefan Raible
Schafbergstraße 16
70806 Kornwestheim

Telefon 0 71 54 / 41 33
(jederzeit erreichbar)
Telefax 0 71 54 / 34 18
info@bestattungen-goelz-raible.de

Öffnungszeiten:
Mo. - Fr. 8:00 - 12:00 und
13:30 - 16:30 Uhr

Verfügungen

Patientenverfügung

Mit der Patientenverfügung (Patiententestament), hat man die Möglichkeit, über seine Wünsche bezüglich medizinischer Behandlung oder Nichtbehandlung (z.B. künstlich am Leben gehalten zu werden) oder Behandlungsbegrenzung, angesichts einer aussichtlosen Erkrankung, insbesondere in der letzten Lebensphase, zu bestimmen. Es empfiehlt sich die Patientenverfügung durch eine Betreuungsverfügung, besser aber mit einer Vorsorgevollmacht zu ergänzen.

Betreuungsverfügung

Mit der Betreuungsverfügung kann man dem Vormundschaftsgericht gegenüber eine Person des eigenen Vertrauens festlegen, die für den Fall, dass man dazu selbst nicht mehr in der Lage ist, alle Angelegenheiten und Rechtsgeschäfte erledigt. Das Vormundschaftsgericht ist verpflichtet, die vorgeschlagene Person zu prüfen und ihre Eignung zu bestätigen. Liegt keine Betreuungsverfügung vor und gibt es auch keine Angehörigen, die diese Aufgabe übernehmen könnten, wird ein Betreuer vom Vormundschaftsgericht bestellt.

Vorsorgevollmacht

Anstelle der Betreuungsverfügung kann man mit einer Vorsorgevollmacht eine Person des eigenen Vertrauens als Bevollmächtigte einsetzen. Der Unterschied zur Betreuungsverfügung besteht darin, dass die Person nicht vom Vormundschaftsgericht bestellt werden muss, sondern im Fall der eigenen Entscheidungsunfähigkeit sofort für den Vollmachtgeber handeln kann.

Informationen und Vordrucke, auch zum downloaden, erhalten Sie beim:

HDV Humanistischer Verband Deutschlands
Bundeszentralstelle Patientenverfügung
10179 Berlin, Wallstraße 65 - www.patientenverfuegung.de

BMJ Bundesministerium der Justiz, Mohrenstraße 37, 10117 Berlin
Telefon: (030) 18 580 – 0, Telefax: (030) 18 580 - 95 25) - www.bmj.de

 

KontaktAnfahrtImpressum