GÖLZ BESTATTUNGEN

Inhaber Katja Raible und
Stefan Raible
Oststraße 62
71638 Ludwigsburg

Telefon 0 71 41 / 87 11 22
(jederzeit erreichbar)
Telefax 0 71 41 / 8 16 32
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Öffnungszeiten:
Mo. - Fr. 9:00 - 12:00 und
13:30 - 16:30 Uhr

RAIBLE BESTATTUNGEN

Inhaber Katja Raible und
Stefan Raible
Schafbergstraße 16
70806 Kornwestheim

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(jederzeit erreichbar)
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Mo. - Fr. 8:00 - 12:00 und
13:30 - 16:30 Uhr

Das Testament

Das Testament, der letzte Wille, ist so zu fassen, dass keine weitere Interpretation möglich ist. Vermächtnisse und Auflagen sind in eindeutigen und klaren Sätzen zu bezeichnen. Grundsätzlich gilt: Je höher das Vermögen und je unsicherer die Kenntnisse im Erbrecht sind, desto besser ist es, einen im Erbrecht erfahrenen Anwalt bzw. Notar zu konsultieren.
Eine Testament muss entweder handschriftlich oder zusammen mit einem Notar erstellt werden. Mit dem Computer erstellte Testamente sind ungültig. Gibt es kein Testament, tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft.

Hinweise für ein gültiges Testament

  • Ein Testament muss handschriftlich niedergelegt werden. Die Unterschrift muss mit Vor- und Zunamen geleistet werden.
  • Das Gemeinschaftstestament eines Ehepaares muss von einem Ehepartner handschriftlich aufgesetzt und von beiden jeweils mit Vor- und Zunamen unterschrieben werden.
  • In einem Testament kann frei verfügt werden, wer, was, unter welchen Umständen bekommen soll. Die Erben müssen klar erkennbar sein. Ehegatten und Lebenspartner können sich in einem gemeinschaftlichen Testament gegenseitig zum Alleinerben einsetzen.
  • Es ist empfehlenswert ein Testament in amtliche Verwahrung zu geben. Wer kein notarielles Testament hinterlegt hat, sollte eine Person seines Vertrauens darüber informieren, dass ein
    Testament vorhanden ist und wo es zu finden ist.
  • Ein Testament kann jederzeit geändert oder widerrufen werden.
  • Wer unter Betreuung steht, kann sein Testament nicht mehr ändern.
  • Ein Testament ist ungültig, wenn die Unterschrift fehlt oder wenn das Schriftstück mit der Schreibmaschine bzw. dem Computer verfasst wurde. Darüber hinaus sollten Ort und Zeitpunkt im Testament aufgeführt sein.
  • Jedes aufgefundene Testament muss ungeöffnet dem Amtsgericht (Nachlassgericht) ausgehändigt werden.
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